Erwerb einer Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG
Bei den angebotenen Gesellschaften der EVOGE GmbH handelt es sich um neu gegründete im Handelsregister eingetragene Gesellschaften mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG ohne bisherige Geschäftstätigkeit. Die Gesellschaften weisen ein vollständig eingezahltes Gesellschaftskapital auf und sind unbelastet von Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Sie haben die Chance, flexibel und unbürokratisch sofort Ihre Unternehmung zu starten und somit den Fokus auf Ihre Ressourcen und Kernkompetenz zu legen. Die EVOGE GmbH ist bundesweit aktiv und bietet eine deutschlandweite Auswahl an Gründungsstandorten.
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