Erwerb einer Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG

Bei den angebotenen Gesellschaften der EVOGE GmbH handelt es sich um neu gegründete im Handelsregister eingetragene Gesellschaften mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG ohne bisherige Geschäftstätigkeit. Die Gesellschaften weisen ein vollständig eingezahltes Gesellschaftskapital auf und sind unbelastet von Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Sie haben die Chance, flexibel und unbürokratisch sofort Ihre Unternehmung zu starten und somit den Fokus auf Ihre Ressourcen und Kernkompetenz zu legen. Die EVOGE GmbH ist bundesweit aktiv und bietet eine deutschlandweite Auswahl an Gründungsstandorten.

Erwerb einer Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG

  • Chance der direkten operativen Geschäftstätigkeit mit fertig gegründeter Gesellschaft ohne Risiken
  • Übernahmefähiges Bankkonto bei einer deutschen Bank
  • Stammkapital voll eingezahlt: 10.000 €
  • Transparente, sichere und erprobte Abwicklungsprozesse
  • Beratung durch Spezialisten
  • Bundesweite Gründungsstandorte (Aachen, Berlin, Bonn, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Leipzig, Stuttgart oder Wunschstandort)
  • Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG: Zwecks Aufrechterhaltung der AÜ-Erlaubnis ist es unerlässlich, dass der neue Geschäftsführer eine zuverlässige Person im Sinne des AÜG ist. Es dürfen weder Steuerschulden, noch Einträge im Führungszeugnis und Gewerbezentralregister vorliegen. Der Wechsel der Geschäftsführung muss der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 7 Abs. 1 AÜG unmittelbar angezeigt werden. Weiter muss der Bundesagentur für Arbeit eine entsprechende Bonität in Form von mindestens 10.000 € liquiden Mittel nachgewiesen werden können. Die erteilte Erlaubnis ist gemäß § 2 Abs. 4 AÜG zunächst auf 1 Jahr befristet und muss spätestens 3 Monate vor Fristablauf per Antrag verlängert werden. Nach Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit verlängert sich die Erlaubnis um 1 weiteres Jahr. Nach 3 Jahren kann die Erlaubnis unbefristet erteilt werden.
  • Kaufpreis: Preis auf Anfrage inklusive persönlicher Beratung (im Kaufpreis inkludiert sind das Stammkapital und alle bisher angefallenen Gründungskosten, Gebühren und Auslagen gem. § 2 a AÜG; nicht inbegriffen sind die Notar- und Gerichtskosten für die Übertragung der Anteile auf den Erwerber)
  • Kaufpreiszahlung: vorab per Überweisung oder Einzahlung auf ein Treuhandkonto des Notars (Mehrkosten trägt der Erwerber)

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